Umsatzsteuerrecht


Das Umsatzsteuerrecht blickt nunmehr auf eine hundertjährige Geschichte zurück. In Deutschland wurde die Umsatzsteuer am 1. August 1918 eingeführt. Heute ist das Umsatzsteuerrecht jedoch keine rein nationale Rechtsmaterie, sondern vielmehr eine vom Unionsrecht geprägte Steuerart. Erkennbar wird dies an der zunehmenden Zahl an zu beachtenden Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs, die die Mitgliedstaaten der Europäischen Union binden. Im Bereich der Auswirkungen des Europarechts auf die Anwendung des Umsatzsteuerrechts in Deutschland, verfügen wir über langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Umsatzsteuerrechts. Insbesondere Michael Debus war in diesem Bereich in den letzten 15 Jahren bundesweit in Seminaren als Referent tätig.

Ein aktuelles Zeugnis des Einflusses des Europarechts sind die am 4.12.2018  vom Europäischen Rat verabschiedeten sog. "Quick Fixes". Hierbei handelt es sich um Änderungen der Mehrwertsteuer-Richtlinie (RL 2006/112/EG) und der Verordnung (EU) Nr. 282/2011. Die Änderungen, insbesondere im Bereich innergemeinschaftliche Lieferung, Reihengeschäfte und Lieferungen in Konsignationslager, sind bis 31.12.2019 in innerstaatliches Recht zu überführen und ab 1.1.2020 anzuwenden. Dieser Verpflichtung ist der deutsche Gesetzgeber mit Gesetz vom 12.12.2019 nachgekommen. 

In unserer Kanzlei können Sie sich somit in allen Bereichen des nationalen und internationalen Umsatzsteuerrechts auf langjährige Erfahrung verlassen.